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Einleitung
In der nunmehr über hundertjährigen Geschichte der
Deutschen Invalidenversicherung spiegelt sich u.a. auch der
entscheidende Erfolg wider, der in dieser Zeitspanne in der Bekämpfung
der Tuberkulose erreicht wurde. Ein wesentlicher Grund für
diesen Erfolg war das im Invalidengesetz von 1889 verankerte
Prinzip, "Rehabilitation geht vor Rente". Dieses gestattete
der Rentenversicherung, Heilmaßnahmen zu gewähren, um
Rentenzahlungen zu vermeiden, und ermöglichte, die Gesundheitsfürsorge
für die versicherte Bevölkerung in ihren Aufgabenkreis
einzubeziehen.
Der damals volksseuchenhafte Charakter der Tuberkulose bot hierfür
ein weites Feld, bei dessen Bestellung durch die Rentenversicherungsträger
in konsequenter Nutzung zunehmender Erkenntnisse der wissenschaftlichen
Forschung ein entscheidender Beitrag zur Überwindung der
Tuberkulose als seuchenhygienisches Problem geleistet wurde.
Wie alles begann
Wie andernorts auch hatte die Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein
(LVA Schleswig-Holstein) schon bald nach ihrer Institutionalisierung
damit begonnen, ihren an Tuberkulose erkrankten Versicherten Heilfürsorge
zu gewähren. Diese basierte in medizinischer Hinsicht auf
Vorstellungen von der Heilbarkeit der Tuberkulose durch eine mit
sogenannten hygienisch-diätetischen Maßnahmen verknüpfte
Anstaltsbehandlung.
Über viele Jahre hinweg verfügte die LVA Schleswig-Holstein
über keine eigenen Kur- oder Erholungsstätten und war
gezwungen, ihre Versicherten in anderen, im Rahmen der Volksheilstättenbewegung
bereits im Lande entstandenen Häusern unterzubringen.
Als nach dem Ersten Weltkrieg im Gefolge der damals angespannten
allgemeinen Lebensverhältnisse die Tuberkuloseerkrankungen
zunahmen, versuchte die LVA Schleswig-Holstein, diesen Trend durch
die Einrichtung eigener Erholungsstätten aufzufangen. Im
Zuge dieser Absichten wurde im Jahre 1919 das Grundstück
Wilhelminenhöhe in St. Peter und das Kurhaus Kaiserberg angekauft.
Das Kurhaus Kaiserberg konnte noch im selben Jahr in Betrieb genommen
werden. Hinzu kam das Erholungsheim Tannenfelde, dessen Ankauf
und Ausbau im Jahre 1925 beschlossen wurde. Nach dessen
Eröffnung am 02.06.1926 verfügte die LVA Schleswig-Holstein
über insgesamt 168 Betten für Tuberkulosekranke. Bei
der großen Zahl von Heilverfahren, die von der LVA Schleswig-Holstein
zu diesem Zeitpunkt durchzuführen waren, reichte dieses Kontingent
in keiner Weise aus, so dass weiterhin zur Unterbringung der betreffenden
Patienten auf Fremdbelegung zurückgegriffen werden musste.
Planung und Bau einer zusätzlichen Heilstätte
Angesichts der oben beschrieben Engpässe bei der Unterbringung
ihrer Versicherten reiften bei der LVA Schleswig-Holstein Pläne
für die Erstellung einer zusätzlichen, in eigener Regie
geführten Anstalt.
Nach eingehenden Diskussionen, vor allem auf politischer Ebene,
fasste der Vorstand der LVA Schleswig-Holstein am 20.08.1927
den Beschluss, eine eigene Tuberkulose-Heilstätte zu errichten.
Als Standort für die zu errichtende Anstalt wurde ein über
hundert Hektar großes Gelände in der ansprechenden
Landschaft der mittelholsteinischen Geest im Gebiet der Heideflächen
des Tönsbergs ausersehen und angekauft. Mit den Bauarbeiten
wurde 1928 begonnen. Der Rohbau war Ende des Jahres 1929
fertiggestellt, so dass im Frühjahr 1930 mit dem Einbau
der technischen und sanitären Einrichtungen begonnen werden
konnte. Nach Fertigstellung der Inneneinrichtung war es dann am
15.06.1931 soweit: Das neue Haus, das den Namen "Sanatorium
Tönsheide" erhalten hatte, wurde eröffnet und
in Betrieb genommen.
Die weitere Entwicklung
Bereits 1932 wurde das Sanatorium Tönsheide offiziell
als Krankenhaus deklariert. Grund hierfür war u.a.
ein Umstieg auf aktive Tuberkulosebehandlungsmaßnahmen,
die eine deutliche Steigerung der Operationsfrequenz zur Folge
hatten. Es wurde notwendig, auf dem Krankenhausgelände einen
Neubau eines Nachfürsorgeheims in Angriff zu nehmen.
Mit dem Bau der betreffenden Einrichtung namens "Heidhof"
wurde 1934 begonnen. Mit einer Bettenkapazität für
40 Patienten wurde der Heidhof 1935 in Betrieb genommen.
Während des Zweiten Weltkrieges diente das Krankenhaus Tönsheide
hauptsächlich als Reservelazarett.
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Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg
Bedingt durch die gestiegenen Möglichkeiten der antituberkolotischen
Therapie, nahm die Kurwilligkeit der Patienten zugunsten einer
ambulanten Durchführung der Therapie ab. Die LVA Schleswig-Holstein
reagierte auf diese veränderten Verhältnisse, indem
sie Maßnahmen für einen Modernisierungsbau zur Auflockerung
der Unterbringungsmöglichkeiten für die Patienten und
zur Anpassung der Funktionsräume des Krankenhauses an dessen
gestiegene und differenzierter gewordenen Aufgaben ergriff. Die
erarbeiteten Pläne sahen neben der Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes
den Neubau eines fünfstöckigen Bettentraktes und eines
Behandlungsbaues mit einer großzügigen Raumaufteilung
für die operativen Einrichtungen, aber auch umfangreiche
Renovierungsarbeiten hinsichtlich des Altbaus vor. Resultat der
Bemühungen war ein nach nahezu sechsjähriger Bauzeit
1965 in Betrieb genommener Krankenhausneubau.
Folgen des Sieges über die Tuberkulose
Die antituberkulotische Therapie, die erstmals in der Geschichte
der Tuberkulose eine kausale Behandlung der Tuberkulose erlaubte,
und die gebesserten Lebensverhältnisse führten dazu,
dass sich seit Anfang der 50er Jahre die Tuberkuloseinzidenz rückläufig
verhielt. Diese Entwicklung ermöglichte der LVA Schleswig-Holstein,
nach und nach das von ihr vorgehaltene Bettensoll für Tuberkulosekranke
zu reduzieren. Bereits 1960 wurde die Nebenstation Tannenfelde
aufgelöst. Der geminderte Bettenbedarf führte ebenso
dazu, dass der Heidhof im Jahre 1967 endgültig geschlossen
wurde.
Die Umwandlung in eine Kurklinik
Mit der Zeit wurde es immer absehbarer, dass das Krankenhaus
Tönsheide über kurz oder lang auch seine schon reduzierte
Bettenkapazität nicht mehr voll würde ausnutzen können,
wenn sein Indikationsbereich nicht eine über die Tuberkulose
hinausgehende Erweiterung erfahren und stationäre Heilbehandlungen
auch für andere Erkrankungsbereiche einbeziehen würde.
Hierfür boten sich aufgrund des sonstigen Aufgabenbereiches
des Krankenhauses wie für dessen weitere Umwandlung in eine
pneumologische Klinik die unspezifischen Erkrankungen der Atmungsorgane
an. Hochrechnungen ergaben, dass aller Voraussicht nach zukünftig
nicht einmal das Bettenangebot nur eines der in Betracht kommenden
Krankenhäuser für Tuberkulosepatienten bei der LVA Schleswig-Holstein
benötigt würde. Konsequenz dieser Feststellung war eine
Vereinbarung zwischen der LVA Schleswig-Holstein und der LVA Freie
und Hansestadt Hamburg, nach der die Behandlung pulmonaler Tuberkuloseformen
aus den Bereichen beider Landesversicherungsanstalten von dem
Krankenhaus Großhansdorf der LVA Freie und Hansestadt Hamburg
übernommen und das Krankenhaus Tönsheide in eine Kurklinik
zur Behandlung degenerativer Erkrankungen des Bewegungsapparates
und unspezifischer Erkrankungen der Atmungsorgane umgewandelt
werden sollte.
Nach großem Einsatz aller Beteiligten fand die im Jahre
1973 begonnene Umstrukturierung des Tuberkulosekrankenhauses
Tönsheide zur "Kurklinik Aukrug" am 01.04.1975
insofern ihren Abschluss, als die restlichen im Hause verbliebenen
Tuberkulosepatienten entweder entlassen oder in das Krankenhaus
Großhansdorf verlegt wurden.
Im Jahre 1985 wurde die Kurklinik Aukrug in "Fachklinik
Aukrug" umbenannt.

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