Träger unserer Einrichtung ist die Deutsche Rentenversicherung
Nord. Die Klinik wird als Vorsorge-Reha-Einrichtung mit einer Akutabteilung
betrieben. Sie ist im Krankenhausbedarfsplan für die Akutbehandlung
aufgeführt (Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V).
Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den gesetzlichen
Krankenkassen. Die Fachklinik Aukrug ist beihilfefähig nach §
7 der Schleswig-Holsteinischen Beihilfeverordnung (Sanatoriumsbehandlungen).
Im Sinne der Versicherungsbedingungen der Privaten Krankenversicherer sind
wir eine "gemischte Krankenanstalt".
Die Belegung unserer Fachklinik ist generell durch alle
Rentenversicherungsträger möglich. Ein entsprechender Reha-Antrag
ist von Ihrem Haus- oder Facharzt zu stellen.
Die Fachklinik Aukrug führt stationäre Maßnahmen
nach § 40 SGB V für die gesetzlichen Krankenkassen durch. Die
Leistungen müssen vor Beginn der Maßnahme von Ihrem behandelnden
Arzt bei der Krankenkasse beantragt werden.

Unsere Rezeption
Fachklinik Aukrug der Deutschen Rentenversicherung Nord, 24613 Aukrug-Tönsheide, Tel.: (04873) 90 97-0