Fachklinik Aukrug, die Reha-Klinik im Herzen Schleswig-Holsteins
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Aufnahme

Antragsverfahren

Träger unserer Einrichtung ist die Deutsche Rentenversicherung Nord. Die Klinik wird als Vorsorge-Reha-Einrichtung mit einer Akutabteilung betrieben. Sie ist im Krankenhausbedarfsplan für die Akutbehandlung aufgeführt (Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V).

Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Fachklinik Aukrug ist beihilfefähig nach § 7 der Schleswig-Holsteinischen Beihilfeverordnung (Sanatoriumsbehandlungen). Im Sinne der Versicherungsbedingungen der Privaten Krankenversicherer sind wir eine "gemischte Krankenanstalt".

Stationäre und teilstationäre Behandlung

Die Belegung unserer Fachklinik ist generell durch alle Rentenversicherungsträger möglich. Ein entsprechender Reha-Antrag ist von Ihrem Haus- oder Facharzt zu stellen.

Alle gesetzlichen Krankenkassen

Die Fachklinik Aukrug führt stationäre Maßnahmen nach § 40 SGB V für die gesetzlichen Krankenkassen durch. Die Leistungen müssen vor Beginn der Maßnahme von Ihrem behandelnden Arzt bei der Krankenkasse beantragt werden.

Die Rezeption
Unsere Rezeption

 Fachklinik Aukrug der Deutschen Rentenversicherung Nord, 24613 Aukrug-Tönsheide, Tel.: (04873) 90 97-0