1.Schritt ![]()
Suchen Sie Ihren behandelnden Haus- oder Facharzt auf
2.Schritt
Dieser fertigt dann anhand der vorliegenden Befunde den ärztlichen
Befundbericht
3.Schritt
Der ausgefüllte Befundbericht, der Selbstauskunftsbogen sowie der Antrag
auf medizinische Leistungen wird anschließend vom Arzt an den Kostenträger
gesandt
Sie haben die Möglichkeit, bereits in Ihrem Antrag auf Rehabilitationsleistungen eine von Ihnen bevorzugte Klinik zu benennen. Es wird von dem Kostenträger geprüft, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass in der von Ihnen ausgesuchten Klinik das Ziel der Rehabilitation, nämlich die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit mit der gleichen Wirksamkeit und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann, wie in einer von dem Kostenträger ausgewählten Einrichtung.
Bei Fragen setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung oder vereinbaren
einen persönlichen Gesprächstermin unter: info@fachklinik-aukrug.de
0 48 73 / 90 97- 273 oder -274 oder -275

Die Antragsformulare finden Sie auf
der jeweiligen Homepage des für Sie zuständigen Kostenträgers
(siehe Link).
| Deutsche Rentenversicherung | www.deutsche-rentenversicherung.de |
| AOK Schleswig-Holstein | www.aok.de |
| Betriebskrankenkasse | www.bkk.de |
| VDAK/AEV | www.vdak.de |
| Landwirtschaftliche Krankenkasse | www.lsv.de |
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Persönliche Voraussetzungen:
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
Wird Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen, sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen immer erfüllt. Das gilt auch bei Anspruch auf erhöhte Witwen- oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Leistungsausschluss:
Ansprechpartner:
|
Bei Erwerbstätigkeit mit Beiträgen an die Rentenversicherung (in den letzten 24 Monaten mindestens 6 Beiträge oder insgesamt 60 Kalendermonate) |
die Rentenversicherungen |
|
Bei Erwerbstätigkeit ohne Ansprüche an die Rentenversicherung |
die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung |
| Bei Arbeits- oder Wegeunfall sowie Berufskrankheiten |
die Unfallversicherung (die einzelnen Berufsgenossenschaften) |
| Bei fehlendem Anspruch an die Krankenkasse sowie Rentenversicherung |
der Sozialhilfeträger |
Das Verfahren der Anschlussheilbehandlung:
| DRV Bund-Versicherte | DRV-Versicherte | Krankenkassen- Versicherte | Berufs- genossenschaften | Private Kranken- versicherung |
|---|---|---|---|---|
| Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag | Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag | Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag | Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag | Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag |
| Es wird ein Aufnahmetermin mit der Reha-Klinik vereinbart. Der Antrag wird an die Reha-Klinik weitergeleitet. | Antrag wird an die DRV weitergeleitet. Prüfung der Zuständigkeit | Antrag wird an die Krankenkasse weitergeleitet.Prüfung der Zuständigkeit | Antrag wird an die BG weitergeleitet.Prüfung der Zuständigkeit | Antrag wird an die private Krankenversicherung weitergeleitet. |
| Anreise zur Reha-Klinik | Die DRV wählt die Reha-Klinik aus und vereinbart den Aufnahmetermin. | Die Krankenkasse wählt die Reha-Klinik aus und vereinbart den Aufnahmetermin. | Das Krankenhaus vereinbart einen Aufnahmetermin mit der Reha-Klinik. | Kostenzusage vor Beginn der Reha-Maßnahme. Das Krankenhaus vereinbart einen Aufnahmetermin mit der Reha-Klinik. |
| Prüfung der Zuständigkeit erst später durch DRV Bund, ggf. Kostenerstattung durch Krankenkasse oder andere. | Anreise zur Reha-Klinik,ggf. Abholung durch die Reha-Klinik | Anreise zur Reha-Klinik, ggf. Abholung durch die Reha-Klinik | Anreise zur Reha-Klinik | Anreise zur Reha-Klinik |
Fachklinik Aukrug der Deutschen Rentenversicherung Nord, 24613 Aukrug-Tönsheide, Tel.: (04873) 90 97-0