Fachklinik Aukrug, die Reha-Klinik im Herzen Schleswig-Holsteins
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Wie stelle ich einen Antrag auf Rehabilitation?

1.Schritt 1. Schritt
Suchen Sie Ihren behandelnden Haus- oder Facharzt auf

2.Schritt 2. Schritt
Dieser fertigt dann anhand der vorliegenden Befunde den ärztlichen Befundbericht

3.Schritt 3. Schritt
Der ausgefüllte Befundbericht, der Selbstauskunftsbogen sowie der Antrag auf medizinische Leistungen wird anschließend vom Arzt an den Kostenträger gesandt

Sie haben die Möglichkeit, bereits in Ihrem Antrag auf Rehabilitationsleistungen eine von Ihnen bevorzugte Klinik zu benennen. Es wird von dem Kostenträger geprüft, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass in der von Ihnen ausgesuchten Klinik das Ziel der Rehabilitation, nämlich die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit mit der gleichen Wirksamkeit und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann, wie in einer von dem Kostenträger ausgewählten Einrichtung.


Bei Fragen setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung oder vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin unter: info@fachklinik-aukrug.de
0 48 73 / 90 97- 273 oder -274 oder -275



Die Antragsformulare finden Sie auf der jeweiligen Homepage des für Sie zuständigen Kostenträgers (siehe Link).

Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de
AOK Schleswig-Holstein www.aok.de
Betriebskrankenkasse www.bkk.de
VDAK/AEV www.vdak.de
Landwirtschaftliche Krankenkasse www.lsv.de


Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Persönliche Voraussetzungen:

  • Erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung
  • Keine Leistungserbringung vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung der letzten Leistung - der Kostenträger spielt dabei keine Rolle. Dies gilt jedoch nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:

  • Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
  • 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung oder
  • bestehende verminderte Erwerbsfähigkeit oder diese in absehbarer Zeit zu erwarten ist und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist

Wird Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen, sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen immer erfüllt. Das gilt auch bei Anspruch auf erhöhte Witwen- oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Leistungsausschluss:

  • Bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
  • Bei Bezug oder Beantragung einer Rente wegen Alters von wenigstens 2/3 der Vollrente
  • Bei Bezug einer Leistung, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird

Ansprechpartner:

Bei Erwerbstätigkeit mit Beiträgen an die Rentenversicherung (in den letzten 24 Monaten mindestens 6 Beiträge oder insgesamt 60 Kalendermonate)

die Rentenversicherungen

Bei Erwerbstätigkeit ohne Ansprüche an die Rentenversicherung

die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung

Bei Arbeits- oder Wegeunfall sowie Berufskrankheiten

die Unfallversicherung (die einzelnen Berufsgenossenschaften)

Bei fehlendem Anspruch an die Krankenkasse sowie Rentenversicherung

der Sozialhilfeträger


Das Verfahren der Anschlussheilbehandlung:

DRV Bund-Versicherte DRV-Versicherte Krankenkassen- Versicherte Berufs- genossenschaften Private Kranken- versicherung
Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag
Es wird ein Aufnahmetermin mit der Reha-Klinik vereinbart. Der Antrag wird an die Reha-Klinik weitergeleitet. Antrag wird an die DRV weitergeleitet. Prüfung der Zuständigkeit Antrag wird an die Krankenkasse weitergeleitet.Prüfung der Zuständigkeit Antrag wird an die BG weitergeleitet.Prüfung der Zuständigkeit Antrag wird an die private Krankenversicherung weitergeleitet.
Anreise zur Reha-Klinik Die DRV wählt die Reha-Klinik aus und vereinbart den Aufnahmetermin. Die Krankenkasse wählt die Reha-Klinik aus und vereinbart den Aufnahmetermin. Das Krankenhaus vereinbart einen Aufnahmetermin mit der Reha-Klinik. Kostenzusage vor Beginn der Reha-Maßnahme. Das Krankenhaus vereinbart einen Aufnahmetermin mit der Reha-Klinik.
Prüfung der Zuständigkeit erst später durch DRV Bund, ggf. Kostenerstattung durch Krankenkasse oder andere. Anreise zur Reha-Klinik,ggf. Abholung durch die Reha-Klinik Anreise zur Reha-Klinik, ggf. Abholung durch die Reha-Klinik Anreise zur Reha-Klinik Anreise zur Reha-Klinik

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 Fachklinik Aukrug der Deutschen Rentenversicherung Nord, 24613 Aukrug-Tönsheide, Tel.: (04873) 90 97-0