Im
Anschluss an eine stationäre oder ambulante Leistung zur medizinischen
Rehabilitation kann zur Festigung und nachhaltigen Sicherung des eingetretenen
Rehabilitationserfolges eine Rehabilitationsnachsorge erforderlich sein.
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben hierfür indikationsspezifische
Reha-Nachsorge-Programme entwickelt. Die Patienten sollen durch die Nachsorge
die Verhaltensänderungen und Kompensationsstrategien, die sie in
der Rehabilitation gelernt haben, im Alltag stabilisieren und fortentwickeln
können. Die Nachsorge wird in von der Rentenversicherung zugelassenen
Nachsorgeeinrichtungen durchgeführt. Sie findet berufsbegleitend
statt, es besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld. Ein Fahrkostenzuschuss
wird gegebenenfalls von dem Rentenversicherungsträger gezahlt.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Nachsorgeleistung ist in
jedem Fall die entsprechende Empfehlung zum Abschluss der Rehabilitationsleistung
vom Ärzteteam der Rehabilitationseinrichtung.
Fachklinik Aukrug der Deutschen Rentenversicherung Nord, 24613 Aukrug-Tönsheide, Tel.: (04873) 90 97-0