Fachklinik Aukrug, die Reha-Klinik im Herzen Schleswig-Holsteins
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Nachsorge

Rehabilitationsnachsorge

Im Anschluss an eine stationäre oder ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann zur Festigung und nachhaltigen Sicherung des eingetretenen Rehabilitationserfolges eine Rehabilitationsnachsorge erforderlich sein. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben hierfür indikationsspezifische Reha-Nachsorge-Programme entwickelt. Die Patienten sollen durch die Nachsorge die Verhaltensänderungen und Kompensationsstrategien, die sie in der Rehabilitation gelernt haben, im Alltag stabilisieren und fortentwickeln können. Die Nachsorge wird in von der Rentenversicherung zugelassenen Nachsorgeeinrichtungen durchgeführt. Sie findet berufsbegleitend statt, es besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld. Ein Fahrkostenzuschuss wird gegebenenfalls von dem Rentenversicherungsträger gezahlt.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Nachsorgeleistung ist in jedem Fall die entsprechende Empfehlung zum Abschluss der Rehabilitationsleistung vom Ärzteteam der Rehabilitationseinrichtung.

 Fachklinik Aukrug der Deutschen Rentenversicherung Nord, 24613 Aukrug-Tönsheide, Tel.: (04873) 90 97-0